Vermessungsbüro Harald Schliedermann

Ingenieurvermessung

Katastervermessung

Grenzanzeige und Grenzfeststellung

Wenn der Verlauf einer Grenze in der Örtlichkeit nicht zu erkennen ist, weil Grenzzeichen beschädigt, unauffindbar oder zerstört  sind, kann eine Grenzanzeige weiterhelfen.                                                          Auf der Grundlage von Koordinaten des Liegenschaftskatasters werden von uns die Grenzpunkte mittels Satellitenvermessung oder tachymetrisch in der Örtlichkeit ermittelt und mit Holzpflöcken vermarkt. Sie bekommen eine Skizze mit dem eingetragenen Grenzverlauf und den markierten Grenzpunkten.                             Eine Grenzanzeige wird nicht beurkundet, die Nachbarn werden nicht mit einbezogen, es erfolgt keine Eintragung in das Liegenschaftskataster, es ist also kein amtliches Verfahren.               Die Kosten für eine Grenzanzeige richtet sich nach dem benötigten Zeitaufwand zuzüglich der Gebühr für die Einholung der benötigten Unterlagen.

Grenzstein

Sollte es Unstimmigkeiten mit Ihrem Nachbarn geben und nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht anstehen, dann ist eine Grenzanzeige ungeeignet. Hier ist eine hoheitliche Vermessung wie die Grenzfeststellung notwendig.                                        Dies ist ein hoheitliches Verfahren und darf nur durch eine Stelle nach  § 26 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg ausgeführt werden. Es besteht eine Zusammenarbeit mit einem ÖbVi. Wir würden bei Bedarf den Kontakt herstellen. Hier richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg und ist bindend für alle Stellen, die diese Tätigkeiten ausführen dürfen.